Definition

Bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) handelt es sich nach der internationalen Definition um eine Entwicklungsstörung im Bereich des Lesens und Schreibens. Hierzulande werden die Begriffe LRS und Legasthenie bzw. Entwicklungsdyslexie / -dysgraphie häufig synonym verwendet. Oft fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff der Teilleistungsstörung. Das meint, dass ein Kind mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Begabung ausschließlich in den Bereichen Lesen und / oder Schreiben Schwierigkeiten hat.

Symptome

Kinder mit einer LRS zeigen z.T. schon im Vorschulalter Defizite bei jenen Vorläuferfähigkeiten, die den Erwerb des Lesens und Schreibens begleiten und unterstützen. Eine unauffällige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten, des Lernens neuer Begriffe und Wörter, des Sprechens aber auch die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche wie Hören und Sehen und die Verarbeitung dieser Reize im Gehirn haben Einfluss auf den Schriftspracherwerb. In der frühen Geschichte späterer LRS-Kinder tauchen zudem oft mehr oder weniger hartnäckige Probleme in der Sprachentwicklung – in Grammatik, Wortschatz oder der Aussprache auf.

Bei Schulkindern zeigen sich trotz intensiven Übens immer wieder die gleichen Fehler, die oft schon früh, d. h. am Ende der ersten Klasse in Erscheinung treten können:

  • Beim Lesen und Schreiben werden Buchstaben, Wortteile oder ganze Wörter ausgelassen oder vertauscht.
  • Die Lesegeschwindigkeit ist deutlich herabgesetzt.
  • Selbst bekannte Wörter müssen immer wieder aufs Neue mühsam (manchmal Buchstabe für Buchstabe) erlesen werden.
  • Wörter werden geraten oder verändert.
  • Stellt man einem Kind nach einem mühsam erarbeiteten Leseabschnitt Verständnisfragen, kann es diese oft nur ungenau oder auch gar nicht beantworten.

Im Laufe der Zeit gibt es dann möglicherweise bei den Hausaufgaben immer häufiger Streit, Tränen, Bauch- und / oder Kopfschmerzen, so dass die Gesamtsituation für alle Beteiligten zunehmend eine erhebliche seelische Belastung darstellen kann. Eine möglichst frühzeitige Identifikation der Problematik und eine anschließende spezifische Behandlung sind daher unbedingt ratsam.

Diagnostik

Zunächst werden in einem ersten Gespräch detailliert alle Aspekte rund um das Thema Lesen und Schreiben erfasst. Dazu zählt ein ausführliches Gespräch sowohl mit dem betroffenen Kind, den Eltern wie auch mit der Lehrkraft, die das Kind aus dem Deutschunterricht oder auch anderen Fächern bereits gut kennt. Basierend auf Hinweisen aus diesen Gesprächen, einer orientierenden Analyse von Schriftproben aus Schulheften oder Klassenarbeiten erfolgt die Auswahl der standardisierten Testverfahren. Sie erlauben zuverlässig sowohl eine qualitative (Art der Lese- und / oder Schreibfehler) wie auch quantitative (Fehleranzahl) Bestimmung der Auffälligkeiten. Diese werden dann zu Ergebnissen mit Kindern der gleichen Altersgruppe oder Klassenstufe in Beziehung gesetzt, um das Ausmaß der Beeinträchtigung zu definieren.

Behandlung

Jedes Kind ist anders und auch jede LRS ist anders. Entsprechend wird die Therapie individuell auf die aktuelle Schwerpunktsymptomatik IHRES Kindes punktgenau ausgerichtet. Dabei spielen unterstützend die Erfahrung von Erfolgserlebnissen zur Förderung des kindlichen Selbstwertes und die Einbeziehung der Stärken und Talente, die jedes Kind mitbringt, eine wesentliche Rolle. Unter Berücksichtigung weiterer grundlegender Bereiche wie Konzentrationsfähigkeit, Wahrnehmung und Hörverarbeitung werden (spielerische) Übungen spezifisch ausgewählt z.B. für die Verbesserung der

  • Buchstabenkenntnis
  • Lesegeschwindigkeit
  • Textverständnisses
  • Anwendung von Rechtschreibregeln.

Zudem erfolgen während des gesamten Prozesses Elternberatungen.

Kosten

Zu Beginn der lerntherapeutischen Behandlung, für die ein Zeitraum von etwa 2 – 3 Jahren angesetzt werden sollte, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, der jedoch keine zeitliche Bindung vorsieht. Die Kosten der lerntherapeutischen Behandlung bei Lese-Rechtschreibschwäche werden allerdings NICHT von den Krankenkassen übernommen, da die Lerntherapie keine Leistung des medizinischen Leistungskatalogs darstellt. Die Kosten hierfür müssen daher privat übernommen werden. Es besteht aber eventuell die Möglichkeit die Behandlungskosten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII oder im Rahmen des Bildungspaketes anteilig erstattet zu bekommen. Kontaktdaten von Ansprechpartnern halte ich für Sie bereit.

Informationen und Hilfen liefert auch der Landesverband Schleswig-Holstein des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie (Dyskalkulie + Legasthenie Landesverbände | BVL – Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V. (bvl-legasthenie.de). Außerdem bietet die Seite LegaKids.net vorab umfassende und praktische Tipps zum Thema (Informationen, Apps, Materialien).