Eine logopädische Behandlung muss von Kinder-, HNO- oder Hausärzt*innen verordnet werden. Auch Fachärzt*innen aus den Fachgebieten der Neurologie, Phoniatrie/Pädaudiologie wie auch der Zahnheilkunde oder Kieferorthopädie können (je nach vorliegendem Befund) eine logopädische Verordnung ausstellen. Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Patient*innen jedoch, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen je Verordnung 10% der Behandlungskosten sowie 10,- € an sog. Verordnungsgebühren selbst tragen. Diese Beträge müssen von mir als Heilmittelerbringerin im Auftrag der Krankenkassen erhoben und direkt an diese weitergeleitet werden.